Opfervertretung

Als „Opferanwalt“ stehe ich Ihnen für das strafrechtliche Verfahren sowohl als Vertreter der Nebenklage als auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen des Adhäsionsverfahrens zur Seite.

In einem ersten vertraulichen Gespräch informiere ich Sie gerne über die Möglichkeiten des Opferschutzes nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sowie den weiteren straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen als Opfer einer Straftat zur Verfügung stehen.