Rechtsschutzversicherung

Eine Versicherung zum Rechtsschutz ist wie viele andere Versicherungen optional. Sie tritt dann in Erscheinung, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und beispielsweise Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen aufkommen. Durch die Rechtsschutzversicherung sollen vor allem die Kosten für den Mandanten gemildert werden.
 

Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Die meisten Versicherungen haben eine dreimonatige Karenzzeit, bevor sie wirksam werden. Durch diese Wartezeit wird verhindert, dass sich erst Hilfe durch Versicherungen geholt wird, wenn der Rechtsfall bereits läuft.
Sie sollten sich deshalb frühzeitig überlegen, ob und welche Rechtsschutzversicherungen für Sie sinnvoll sind. Das kurzfristige Abschließen einer solchen Versicherung ist meist nicht sinnvoll.

Es gibt zahlreiche verschiedene Leistungsarten von Rechtsschutzversicherungen. Je nach Bedarf können durch den allgemeinen Rechtsschutz, Steuerrechtsschutz, den Rechtsschutz im Verkehrsstrafrecht und weitere Versicherungen verschiedene Lebensbereiche abgedeckt werden. Als Rechtsanwalt empfehle ich vor Abschluss eine umfassende Beratung, um den passenden Rechtsschutz zu erhalten.
 

Rechtsschutz im Strafrecht:

Die Rechtsschutzversicherung greift hier nur in bestimmten Fällen. Wird den Mandant*innen ein Vergehen vorgeworfen, richtet sich der Versicherungsschutz nach Art der Tat, ihrer Vorsätzlichkeit sowie danach, ob der Vorwurf gerechtfertigt und schuldhaft begangen wurde oder nicht.

Im Rechtsschutzfall in Bezug auf einen Vorwurf im Strafrecht oder einer Ordnungswidrigkeit sind Versicherungen meist sinnvoll. Eine Regulierung über diese ist für gewisse Straftaten möglich, muss aber je nach Umfang des Versicherungsschutzes gesondert geprüft werden. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur eine Deckungszusage für Straftaten, welche zumindest fahrlässig begangen werden können (z.B. fahrlässige Körperverletzung)