Rechtsanwalt Yves Wiemann, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Rechtsanwalt Yves Wiemann · Fachanwalt für Strafrecht

Ihr Strafverteidiger in Berlin.

Über 15 Jahre Strafverteidigung, Fachanwalt für Strafrecht seit 2012. In Berlin und bundesweit.

Fachanwalt für Strafrecht
seit 2012
Strafverteidigung
über 15 Jahre
Kanzlei
Melanchthonstraße 14
10557 Berlin
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oder 030 818 66 371

Fachanwalt für Strafrecht: Ihr Strafverteidiger in Berlin

Ein Strafverfahren ist eine erhebliche Belastung. Schon im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt. Deshalb zählt von Anfang an Erfahrung.

Rechtsanwalt Yves Wiemann verteidigt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Schwerpunkte sind die Verteidigung bei Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft sowie Verfahren aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht.

Vorladungen, Hausdurchsuchungen oder Vernehmungen verlangen sofortige anwaltliche Beratung. Machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Bei Festnahme oder Untersuchungshaft prüft die Kanzlei umgehend Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme.

Erste Hilfe im Strafrecht

Langjährige Erfahrung

Strafverteidigung lebt von Praxis: von der Kenntnis der Verfahren, der Gerichte und der Menschen, die dort arbeiten. Diese Erfahrung bringt Rechtsanwalt Wiemann in jedes Mandat ein.

  1. 15+

    Jahre Strafverteidigung

    In Berlin und bundesweit, als Wahl- und als Pflichtverteidiger, vom einfachen Verfahren bis zum Schwurgericht.

  2. 2012

    Fachanwalt für Strafrecht

    Verliehen von der Rechtsanwaltskammer Berlin für nachgewiesene Kenntnisse und langjährige Praxis.

  3. 2017

    Geldwäschebeauftragter

    Dazu Compliance für Unternehmen, unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter.

  4. 2024

    Partner bei Fischer & Partner

    Standorte in Köln, Dortmund und Berlin; Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.

Jedes Mandat wird gewissenhaft und respektvoll geführt, ob als Wahl- oder als Pflichtverteidigung.

Strafverteidigung bedeutet nicht die Verteidigung einer Tat, sondern die eines Menschen, unabhängig vom Vorwurf und von den finanziellen Möglichkeiten. Mehr über Yves Wiemann

Rechtsgebiete

Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, mit besonderer Erfahrung im Betäubungsmittel-, Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.

  • BetäubungsmittelstrafrechtBesitz, Handel, Einfuhr: Verteidigung nach BtMG und Konsumcannabisgesetz, Therapie statt Strafe.
  • WirtschaftsstrafrechtBetrug, Untreue, Korruption und Nebenstrafrecht. Verteidigung von Unternehmern und Führungskräften.
  • SteuerstrafrechtSteuerhinterziehung, Steuerfahndung und strafbefreiende Selbstanzeige.
  • Allgemeines StrafrechtKörperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung und alle weiteren Delikte des Strafgesetzbuchs.
  • KapitalstrafrechtVerteidigung bei Vorwürfen wie Mord und Totschlag, bei denen die höchste Strafe droht.
  • JugendstrafrechtVerteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz.
  • InsolvenzstrafrechtInsolvenzverschleppung, Bankrott, Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
  • VerkehrsstrafrechtTrunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr und der Führerschein.
  • UmweltstrafrechtGewässer- und Bodenverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen.
  • OrdnungswidrigkeitenBußgeldbescheid, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoß, Fahrverbot.
  • OpfervertretungNebenklage, Adhäsionsverfahren und Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • SportrechtBeratung und Verteidigung von Sportlerinnen und Sportlern, insbesondere in Dopingverfahren.

Für Unternehmen: Compliance, Hinweisgebersystem nach dem HinSchG, externer Datenschutz- und Geldwäschebeauftragter.

Compliance

Erste Hilfe

Was Sie bei Vernehmung, Durchsuchung und Festnahme beachten sollten, bis Sie Ihren Verteidiger erreicht haben.

Vernehmung

  1. Schweigen Sie zu den Vorwürfen. Daraus dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.
  2. Angeben müssen Sie nur Ihre Personalien.
  3. Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen.

Durchsuchung

  1. Keine Aussagen, keine Unterschriften.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
  3. Rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an.

Festnahme

  1. Leisten Sie keinen Widerstand.
  2. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  3. Bestehen Sie darauf, Ihren Verteidiger anzurufen.
Porträt von Rechtsanwalt Yves Wiemann
Yves Wiemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Ihr Verteidiger

Yves Wiemann ist vorwiegend als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig. Er verteidigt in einfach gelagerten Verfahren ebenso wie in umfangreichen Strafsachen bis hin zu schweren Gewaltdelikten.

In einer Bürogemeinschaft mit weiteren Strafverteidigern bietet die Kanzlei in geeigneten Fällen auch eine abgestimmte Sockelverteidigung an.

Über Yves Wiemann

  • Fischer & Partner Rechtsanwälte
  • Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.
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