Entscheidungen & Erfahrungsberichte
DSGVO-Verstöße: 10,4 Mio. Euro Bußgeld für notebookbilliger.de (NBB)
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen
Verletztes Recht: Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Werden die Bußgelder für DSGVO-Verstöße zu hoch angesetzt? NBB kritisierte, dass das Bußgeld in keinem Verhältnis zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des vermeintlichen Verstoßes stehe.
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Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?
LG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2021 – 608 Qs 18/20 –
Für die nach § 264 Abs. 9 Nr. 1 Var. 2 StGB erforderliche hinreichend konkrete Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen genügt es grundsätzlich, hinsichtlich der einzelnen subventionserheblichen Tatsachen auf konkret bezeichnete Textziffern des Antragsformulars zu verweisen. Jedenfalls bei einer überschaubaren Gesamtanzahl an Textziffern im Antragsformular steht dem grundsätzlich nicht entgegen, dass auf nahezu alle vom Antragsteller zu tätigenden Angaben verwiesen wird.
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Corona-Soforthilfe: Angeordneter Vermögensarrest nach Beschwerde aufgehoben
LG Rostock, Beschluss vom 19. August 2020 – 18 Qs 115/20 (2)
Auf die Beschwerde des Beschuldigten ist der Beschluss des Amtsgerichts Rostock, mit dem der Vermögensarrest in Höhe von 15.000,00 € in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet wurde, aufgehoben worden.
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DSGVO-Verstöße: 35,3 Millionen Euro Bußgeld für H&M
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verletztes Recht: Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Das Bußgeld wurde aufgrund der Überwachung von mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des H&M Servicecenters in Nürnberg durch die Center-Leitung erlassen.
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Computerbetrug in Form einer Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten umfasst Fälle sog. Inputmanipulationen
BGH 1. Strafsenat Az. 1 StR 416/12- 22.01.2013
Fingierte Forderungen als Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens ist zumindest versuchter Betrug und fällt damit in das Gebiet allgemeines Strafrecht.
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Corona-Soforthilfe: Gemeinnützige Körperschaften können grundsätzlich Corona-Soforthilfen beantragen
LG Augsburg, Beschluss vom 02. November 2020 – 10 Qs 1054/20
Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und der StA kann ein Anfangsverdacht für einen Subventionsbetrug nicht auf den Umstand gestützt werden, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen gemeinnützigen Verein handelt und er deswegen nicht antragsberechtigt sei.