
Fachanwalt für Strafrecht
„Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen.“
- § 3 Absatz 3 BRAO

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei und ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger sind sowohl in Berlin als auch in ganz Deutschland auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Wenn Sie die Beratung oder Verteidigung vor Gericht durch einen Fachanwalt vornehmen lassen, garantieren Sie sich damit eine professionelle Unterstützung.
Der Begriff "Fachanwalt" weist auf jahrelange Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet hin und bezeichnet eine ständige Weiterbildung der Rechtsanwälte, durch die das angesammelte Wissen aktuell gehalten wird. Bereits seit 2012 trage ich den Titel des Fachanwalts im Strafrecht.
Ihr Anwalt beim Thema Strafrecht: Yves Wiemann
Das Kennen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches StGB ist lediglich Voraussetzung für den zweiten Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung. Nur durch die richtige Anwendung der prozessualen Rechte und des materiellen Strafrechts innerhalb eines strikt vorgegeben Zeitpunktes schafft der Fachanwalt für Strafrecht eine optimale Strafverteidigung. In einzelnen Rechtsgebieten kommen noch spezielle Umstände hinzu, deren Straftatbestände und prozessuale Vorschriften neben denen der allgemeinen Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches stehen und daher einen besonderen Wissensstand erforderlich machen:
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Betäubungsmittelstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz BtMG)
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Steuerstrafrecht (z.B. das Einkommenssteuergesetz EStG oder das Umsatzsteuergesetz UStG)
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Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsgesetz JGG)
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Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafgesetz WiStrG)
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Verkehrsstrafrecht (z.B. Straßenverkehrsordnung StVO, Straßenverkehrsgesetz StVG)
Am Anfang einer jeden guten Strafverteidigung steht für den Rechtsanwalt im Strafrecht die Beratung mit dem Mandanten.
Die Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie ist wiederum völlig losgelöst von den Spezifika eines jeden Rechtsgebietes und unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung oder wie im Falle der Vertretung als „Opferanwalt“ auch für die Prozessbegleitung als Nebenkläger.
Ob für das sogenannte allgemeine Strafrecht, das Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Sexualstrafrecht – eines haben die aufgeführten und sämtliche anderen fachspezifischen Rechtsgebiete gemeinsam: Nur durch fachliche Qualität, Vertrauen und praktische Erfahrung kann eine optimale Verteidigung im Strafrecht gelingen.
Alle Straftaten - ob beispielsweise Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord - benötigen einen fähigen Verteidiger, der sich in dem jeweilige Bereich auskennt. Ich berate Sie zu Ihren Rechten, Pflichten und Chancen im Strafverfahren. Durch die Akteneinsicht erhalte ich viele wichtige Informationen, um Ihre Fragen zu beantworten. Auch als Pflichtverteidiger genießen Sie die volle anwaltliche Hilfe meinerseits, von der Festnahme bis zum Urteil oder sogar Freispruch.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit jahrelanger Berufserfahrung nehme ich sowohl in Berlin als auch bundesweit Ihre Rechte wahr und werde mit Ihnen gemeinsam die Ziele erreichen. Treten Sie mit meiner Kanzlei in Kontakt, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.