News: Mehr als 15.000 Ermittlungsverfahren zum Thema Corona-Subventionsbetrug

Es wurden wohl mehr als 15.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher sein dürfte

Subventionsbetrug

Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reduzieren, haben Bund und Länder für Soloselbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, ein Hilfspaket von über 130 Milliarden Euro bereitgestellt. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit sollte es sich hierbei um eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe handeln. Deswegen wurden die Anträge bewusst einfach gehalten und sollten möglichst schnell bearbeitet werden. Anscheinend bot sich dadurch für viele die Möglichkeit, falsche Anträge zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft beginnt jetzt damit, die falschen Anträge zu verfolgen. Laut Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft bereits 15.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei berufen sie sich auf eine Umfrage der 16 Landesjustizministerien. Der Deutsche Richterbund zählt bundesweit „deutlich mehr als 20.000 Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Delikte mit Pandemie-Bezug“. »Es dürfte mindestens bis Ende dieses Jahres dauern, ehe Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte die teilweise komplexen Verdachtsfälle abgearbeitet haben«, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RND. Man kann also davon ausgehen, dass die Anzahl an Ermittlungsverfahren weiter ansteigen wird.

Die Hilfen in Höhe von 5.000€ bis 15.000€ landeten meistens bereits am Tag nach dem Ausfüllen des Onlineformulars auf dem Konto. Die Möglichkeiten, um die Anträge missbräuchlich auszufüllen, war nahezu grenzenlos. In den meisten Fällen wurden echte Unternehmen verwendet, allerdings wurde das ausgezahlte Geld auf das eigene Konto umgeleitet, oder es wurden falsche Angaben zur finanziellen Lage getätigt. Es kann aber auch schon ein Subventionsbetrug vorliegen, wenn das Geld auf dem Konto „geparkt“ wird, weil der Unternehmer nicht gewusst habe, wofür genau er das Geld einsetzen dürfe.

Besonders zu beachten ist, dass es beim Subventionsbetrug nicht darauf ankommt, ob das Geld ausgezahlt wurde. Entscheidend ist lediglich, ob gegenüber dem Subventionsgeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Es wird dringend empfohlen, im Falle eines Vorwurfs des Subventionsbetruges, einen Anwalt zu kontaktieren. Es könnte nämlich berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus müssen die gewährten Mittel herausgegeben werden, wenn diese zu Unrecht beantragt wurden.

Quelle: 

Bundesregierung Wirtschaftshilfen 

Spiegel

FAZ 

RND