Kapitalstrafrecht


Eine der größten Herausforderungen der Strafverteidigung stellt die Vertretung in Kapitalstrafsachen dar, da hier die höchste Sanktion – lebenslange Freiheitsstrafe – droht.

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Straftaten, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Hierzu zählen insbesondere vorsätzliche Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Kapitalverbrechen können auch in Zusammenhang mit anderen Straftaten auftreten, beispielsweise mit Vergehen im Sexualstrafrecht. Die Verfahren im Kapitalstrafecht sind für den Strafverteidiger sehr aufwendig und komplex.
 

Umfang der Kapitalverbrechen:

Involviert sind Ermittler der Mordkommission und Beamte der Staatsanwaltschaft sowie unter Umständen Gutachter, Rechtsmediziner und natürlich Zeugen, deren Befragung vorbereitet werden muss. Ein Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht muss nicht nur Kenntnisse über prozessuale Aspekte wie der Revision verfügen, sondern sich ebenfalls mit der Arbeitsweise der Ermittler in Kapitalverbrechen vertraut sein. Außerdem muss er das Fachwissen aus Hilfwissenschaften wie der Kriminalistik, Rechtsmedizin und Psychologie anwenden können.

Für Ihren Strafverteidiger ist es besonders wichtig, dass in vertrauensvollen und über die eigentliche Tat aufklärenden Gesprächen alle wichtigen Informationen übermittelt werden. Bei Vorwurf des Totschlags oder des (versuchten) Mordes ist dies unerlässlich für eine funktionierende Strategie in der Strafverteidigung. Bei beschuldigten Mandanten kann durch die jahrelange Erfahrung, Fachkenntnisse und gekonntes Handeln eines Strafverteidigers unserer Kanzlei in Berlin ein angepasstes Strafmaß erwirkt werden.
 

Ihr Strafverteidiger bei Anzeige wegen Mord oder Totschlag:

Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist regelmäßig mit einem mehr als 15-jährigen Strafvollzug verbunden, soweit nicht die Annahme besonderer Schuldschwere zu einer deutlichen Verlängerung der Strafzeit führt.

Erschwerend kommt in den Fällen des Kapitalstrafrechts der öffentliche Aufklärungsdruck hinzu, der vom ersten Tag der Ermittlungen an einen kompetenten Beistand durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht unverzichtbar macht. Ein professioneller Umgang mit den Medien und der Berichterstattung in der Presse sind hier notwendig.

Die spezifischen Umstände jeder Tat erfordern individuelle Verteidigungsstrategien: Die Delikte Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder beispielsweise schwere Körperverletzung eines Menschen mit Todesfolge sind differenziert zu betrachten. Die richtige Abgrenzung, rechtliche Voraussetzungen und Qualifizierungen der einzelnen Tatbestände müssen dem Angeklagten erläutert und dargelegt werden.

Ich übernehme die kompetente Beratung und Verteidigung in Ihrem Fall des Kapitalstrafrechts und stehe Ihnen mit meiner jahrelangen Erfahrung auch als Pflichtverteidiger in Berlin zur Verfügung.