Sportrecht


Das „Sportrecht” umfasst mehrere Schnittmengen aus anderen Rechtsgebieten, vor allem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und aufgrund der internationalen Breite auch das Europarecht. 

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt hierbei vor allem in der beratenden Tätigkeit sowohl von Vereinen als auch der Sportler*innen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung im Strafrecht beschäftige ich mich verstärkt mit dem Rechtsverhältnis des Athleten zum Verband.