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Acerca de

Über mich

Anwalt Strafrecht Berlin

Yves Wiemann

Fachanwalt für Strafrecht

"Für mich als Rechtsanwalt & Strafverteidiger ist die Ausübung meiner Tätigkeit weit mehr als nur ein Beruf, es ist vielmehr eine Berufung!"

Fachanwalt für Strafrecht

Über mehr als 15 Jahre erfolgreiche Strafverteidigung

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Verhältnismäßige Vergütung

Verteidigung nach Maß

Fachanwalt:

Der Terminus “Fachanwalt” gibt Ihnen Auskunft darüber, dass Ihnen verschiedene Qualitäten und Kompetenzen des Rechtsanwaltes garantiert sind. Dazu gehört beispielsweise nachgewiesene Berufserfahrung. Alle Rechtsgebiete des Strafrechts erfordern spezialisiertes Wissen und spezifische Strategien der Verteidigung durch den Anwalt. Ein Fachanwalt ist verpflichtet kontinuierlich an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um dieses Wissen beständig auszubauen und auf dem neuesten Stand zu halten.

Opfervertretung:

Ich engagiere mich als Rechtsanwalt in Berlin aber auch für die “andere Seite” des Strafrechts und übernehme die Vertretung der Opfer und berate Sie in Sachen Opferschutz über Ihr Recht.

Lebenslauf

1995

ab 1997

2002-2004

seit 2007

seit 2012

seit Anfang 2017

seit Anfang 2017

Abitur in Berlin

Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft

Honorardozent im Schwerpunkt Strafrecht und Zivilrecht

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht

Titel Fachanwalt für Strafrecht

Honorardozent an der Hochschule für angewandtes Management in Berlin

Partner in der Sozietät Stanhope Partnerschaft von Rechtsanwälten Wiemann und Gärtner 

Aufgaben:

Ich bin vorwiegend als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig. Seit 2012 trage ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Ich verteidige, vertrete und berate Menschen, die einer Straftat verdächtigt werden - sei es auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts,  Verkehrsstrafrechts oder auf anderen Rechtsgebieten mit strafrechtlicher Relevanz. Ich befasse mich als Strafverteidiger sowohl mit einfach gelagerten Delikten im Betäubungsmittelstrafrechts ebenso wie mit komplizierten und umfangreichen Strafsachen, beispielsweise schweren Gewaltverbrechen wie Totschlag oder Mord. Dabei spielt es keine Rolle, ob als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger. Ich vertrete meine Mandant*innen immer gewissenhaft und respektvoll.

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie durch einen Rechtsanwalt beraten werden? Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf!

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