

Acerca de
Über mich

Yves Wiemann
Fachanwalt für Strafrecht
"Für mich als Rechtsanwalt & Strafverteidiger ist die Ausübung meiner Tätigkeit weit mehr als nur ein Beruf, es ist vielmehr eine Berufung!"
Fachanwalt für Strafrecht
Über mehr als 15 Jahre erfolgreiche Strafverteidigung

Verhältnismäßige Vergütung
Verteidigung nach Maß
Fachanwalt:
Der Terminus “Fachanwalt” gibt Ihnen Auskunft darüber, dass Ihnen verschiedene Qualitäten und Kompetenzen des Rechtsanwaltes garantiert sind. Dazu gehört beispielsweise nachgewiesene Berufserfahrung. Alle Rechtsgebiete des Strafrechts erfordern spezialisiertes Wissen und spezifische Strategien der Verteidigung durch den Anwalt. Ein Fachanwalt ist verpflichtet kontinuierlich an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um dieses Wissen beständig auszubauen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Opfervertretung:
Ich engagiere mich als Rechtsanwalt in Berlin aber auch für die “andere Seite” des Strafrechts und übernehme die Vertretung der Opfer und berate Sie in Sachen Opferschutz über Ihr Recht.
Lebenslauf
1995
ab 1997
2002-2004
seit 2007
seit 2012
seit Anfang 2017
seit Anfang 2017
Abitur in Berlin
Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft
Honorardozent im Schwerpunkt Strafrecht und Zivilrecht
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht
Titel Fachanwalt für Strafrecht
Honorardozent an der Hochschule für angewandtes Management in Berlin
Partner in der Sozietät Stanhope Partnerschaft von Rechtsanwälten Wiemann und Gärtner
Aufgaben:
Ich bin vorwiegend als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig. Seit 2012 trage ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Ich verteidige, vertrete und berate Menschen, die einer Straftat verdächtigt werden - sei es auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Verkehrsstrafrechts oder auf anderen Rechtsgebieten mit strafrechtlicher Relevanz. Ich befasse mich als Strafverteidiger sowohl mit einfach gelagerten Delikten im Betäubungsmittelstrafrechts ebenso wie mit komplizierten und umfangreichen Strafsachen, beispielsweise schweren Gewaltverbrechen wie Totschlag oder Mord. Dabei spielt es keine Rolle, ob als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger. Ich vertrete meine Mandant*innen immer gewissenhaft und respektvoll.