Was für Kosten kommen auf mich zu?Grundsätzlich wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Anwaltliche Erstberatung Die Erstberatung dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen. Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt Strafrecht zu beauftragen. Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren. Kosten in StrafsachenÜblicherweise ist eine Pauschalvergütung für die jeweiligen Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren -Akteneinsicht, Besprechungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht; Zwischenverfahren – von Anklageschrift bis zum Eröffnungsbeschluss; Hauptverfahren -Gerichtstermine u.a. zu vereinbaren. Das gewährt Kostenkontrolle für den Mandanten, da neben dem vereinbarten Pauschalhonorar lediglich die Mehrwertsteuer, Kopierkosten und eine Kostenpauschale von 20,00 EURO hinzutreten. |