Wirtschaftsstrafrecht


Unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts sind Straftatbestände des Nebenstrafrechts und allgemeinen Strafrechts in ihrem Bezug zum Wirtschaftsleben und Wirtschaftrecht zu fassen. Dies umschließt neben vielen anderen Bereichen auch das Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht und Korruptionsstrafrecht.

Weitere zentrale Bereiche sind der Betrug (z.B. Lieferantenbetrug) nebst seinen Sonderformen wie beispielsweise Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug und Submissionsbetrug (§§ 264264a265b298 StGB) sowie die unternehmensbezogene Untreue.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich Sie gern bei diesen oder ähnlichen Fällen. 

Strafverfahren im Arbeitsstrafrecht:

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts bilden den Schwerpunkt die illegale Arbeitnehmerüberlassung und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Diese gehen häufig Hand in Hand mit Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Betrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger. Einschlägige Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht sind hier die §§ 15 f. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie §§ 10 f. Schwarzarbeitergesetz

Wirtschaftsstrafrecht: Komplexität und Umfang:

Strafbar sind in Bezug auf den Kapital- und Finanzmarkt verbotenes Insiderhandeln sowie Kurs- bzw. Preismanipulationen (§ 38 WpHG), Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§ 61 BörsG) oder die Depotunterschlagung (§ 34 DepotG).

Auch das Bilanzrecht enthält viele strafrechtliche Sanktionen, ebenso das Strafrecht des unlauteren Wettbewerbs, dass beispielsweise bestimmte Arten der Werbung, Betriebsspionage und Geheimnisverrat verbietet.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist sehr facettenreich und je nach Größe, Art und Rechtsform Ihres Unternehmens greifen unterschiedliche Gesetze und Regeln. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stehen ich und meine Kanzlei Ihnen gern für eine umfassende Information zur Verfügung, damit Sie entsprechend dem geltenden Recht Ihre Unternehmung möglichst erfolgreich weiterführen können.

Umfang von Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht:

Für die betroffenen (natürlichen) Personen kommen in Wirtschaftsstrafverfahren häufig auch außerstrafrechtliche Folgen in Betracht, die im Rahmen der Verteidigung zu berücksichtigen sind. Es besteht neben berufsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen auch häufig die Gefahr einer zivilrechtlichen und/oder steuerrechtlichen Haftung, die schnell eine existenzvernichtende Höhe erreichen kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Haftungsansprüche nicht, da die zugrundeliegenden Taten Vorsatzdelikte sind.

Wirtschaftsstrafrecht – Verhinderung von Strafverfahren:

Ein wichtiger Begriff beim Agieren und der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Umfeld ist die Compliance. Sie bezeichnet das Handeln innerhalb vorhandener Regeln sowie die Befolgung von Gesetzen und Richtlinien.

Die Minimierung strafrechtlicher Risiken ist Teil der Compliance.
Die damit zusammenhängenden organisatorischen Maßnahmen finden inzwischen auch im Mittelstand mehr und mehr Anwendung. Angesichts der fortschreitenden Europäisierung vor allem des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere auf Grundlage des Vertrages von Lissabon, sollten leitende und Führungskräfte über die aktuelle Gesetzeslage und Voraussetzungen für die Strafbarkeit im Wirtschaftsstrafrecht informiert sein. Mit der damit einhergehenden weiteren Verkomplizierung des Rechts ist die vorbeugende Behandlung von Fehlverhalten in Unternehmen unabdingbar geworden.

Um präventiv gegen Gesetzesverstöße vorzugehen, ist eine Beratung durch kompetente Anwälte aus dem entsprechenden Fachbereich empfehlenswert. Als Rechtsanwalt bieten ich und meine Kanzlei in Berlin Ihnen Beratung und Unterstützung zu notwendigen Kontrollmaßnahmen für Ihr Unternehmen

Durch ein strukturiertes Compliance Management können Sie einem Verstoß gegen das wirtschaftliche Recht vorbeugen. Nicht immer sind Missbrauch im Wirtschaftsrecht, Korruption, Bestechung und die zahlreichen weiteren möglichen Straftaten offensichtlich – es kommt meist schnell und unbeabsichtigt zum Verstoß und anschließend zum Verfahren im Strafrecht.

Anwaltliche Unterstützung durch einen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht: 

Ihr Unternehmen oder Sie persönlich werden bereits einer Straftat im Wirtschaftsstrafrecht beschuldigt? Nehmen Sie die Hilfe und juristische Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch! 

Als Anwalt für Strafrecht ist das Wirtschaftsstrafrecht ein Fachbereich von vielen, in dem explizites Wissen und Erfahrung gefragt sind. Meinen Mandanten stehe ich bei ihrem Strafverfahren zur Seite und übernehme als Strafverteidiger Berlin die Verteidigung vor Gericht für sie.